Träume nicht Dein Leben,

LEBE DEINEN TRAUM!

Das Neubaugebiet "Waldstraße III" in Waldalgesheim
Wappen


Das Baugebiet: Beschreibung

Größe und Lage des Baugebietes

Das Baugebiet umfasst einen ca. 200m langen (Nord-Süd) und ca. 200-230m breiten (Ost-West) Bereich unmittelbar nördlich und westlich der K 29, bzw. nördlich des Bebauungsplangebietes "Waldstraße II" (Bebauung Lärchenweg und Eichenweg). Das Baugebiet umfasst 61 Baugrundstücke.

Lage

Größe der Bauplätze

Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 480 und 740 qm. Die Plankonzeption orientiert sich an der vorhandenen Bebauung in den Baugebieten "Waldstraße I" und "Waldstraße II".

Bebaubarkeit

Bei dem Baugebiet "Waldstraße III" handelt es sich um ein Allgemeines Wohngebiet (WA). Vorgesehen ist eine Einzel- und Doppelhausbebauung. Möglich ist eine max. 2-geschossige Bebauung mit max. 2 Wohneinheiten pro Einzelhaus und 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte.

Die Mindestgrundstücksgröße Einzelhaus-Grundstücke beträgt 400 m2, für Doppelhaus-Grundstücke 250 m² (je Doppelhaushälften-Grundstück).

Die Grundflächenzahl beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl 0,6.

So könnte Ihr neues Haus in Waldalgesheim aussehen:

Beispiel-Haus
Beispiel-Haus
Beispiel-Haus
Beispiel-Haus

Bau- und Grundstücksverpflichtung

Das erworbene Grundstück ist innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach endgültiger Fertigstellung der Erschließung bezugsfertig zu errichten. Eine Veräußerung des Grundstücks innerhalb dieser Frist ist nicht erlaubt. Im Falle einer Veräußerung erfolgt eine Rückübertragung an die Ortsgemeinde.

Zeitplan

Baubeginn der Erschließungsmaßnahmen 4.4.2016
Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen 31.12.2016
Beginn Hochbauphase spätestens 1.4.2017.

Die erste Auswahlphase für die Zuteilung der Grundstücke endet am 31.08.2016.

Stellplätze

Die Anzahl der Stellplätze ergibt sich aus der Stellplatzsatzung und die Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück selbst nachgewiesen werden.

Gestaltung des Baugebiets

Die Planung geht von dem Leitsatz aus, dem Einzelnen einen möglichst großen Freiraum bei der Gestaltung seines eigenen Heimes zu gewähren. Bei der Drempelhöhe, Dachneigung, Gebäude- und Dachgestaltung, Dachaufbauten etc. ist deshalb ein weiter Spielraum eingeräumt worden. Demgegenüber wurden die zulässigen Gebäudehöhen mit 9,50m eher restriktiv festgesetzt. Die Beschränkung der Höhe der baulichen Anlagen dient dazu, dass sich die Baukörper weitest-möglich in das durch die nördlich bis westlich folgende Wohnbebauung geprägte Ortsbild einfügen. Im Hinblick auf diesen sensiblen nordwestlichen Ortsrandbereich ist die Festsetzung eines Höchstmaßes der Firsthöhe (hier 9,5m) Voraussetzung, um die landschaftsgerechte Außenwirkung sicher zu stellen, aber auch um den Nachbarschaftsschutz im Hinblick auf Besonnung, Belichtung usw. zu gewährleisten. Außerdem wurde eine maximale Traufhöhe festgesetzt, um eine weitgehend homogene Struktur hinsichtlich der außenwirksamen Gebäudeproportionen zu erzielen. Diese wurde mit einer Höhe von 6,50m ab Bezugspunkt festgelegt. Bei der Festlegung der First- und Traufhöhen wird als Bezugspunkt die Oberkante der an das Grundstück grenzenden Randbefestigung der das Grundstück erschließenden Verkehrsfläche definiert.

Straßenraum

Auf den Erschließungsstraßen wird die Aufenthaltsfunktion durch Verkehrsmischnutzung (Ausgestaltung ohne eigenständige Bürgersteige) betont. Die Straßenführung erfolgt weitgehend parallel zur vorhandenen Topographie. Die Breite der Verkehrsmischflächen in der Haupterschließungsschleife beträgt 6,50 m, in den beiden Stichwegen 5,00 bzw. 4,50 m.

Immissionsschutz

Aufgrund der Emissionen der unmittelbar benachbarten Kreisstraße sind teilweise passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die betroffenen Grundstücke sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.

Ruhender Verkehr

Die Dimensionierung der Verkehrsmischfläche wurde so gewählt, dass auch für den parkenden Verkehr in diesen Straßen Raum vorhanden ist. Auf eine besondere Ausschilderung oder Anlage von Parkbuchten wird verzichtet.

Entsorgung

Die Entsorgung des Baugebietes erfolgt im Trennsystem. Das Oberflächenwasser wird in einem Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt abgeführt. Das anfallende Schmutzwasser wird der kommunalen Schmutzwasserkanalisation mit Anschluss an die Kläranlage des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Guldenbachtal zugeführt.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung erfolgt gemäß dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Die Gebietserschließung ist - mit Ausnahme von 2 kurzen Stichstraßen, die insgesamt 5 Grundstücke erschließen - so dimensioniert, dass die bebaubaren Grundstücke direkt von Fahrzeugen des Entsorgungsunternehmens angefahren werden können.

Wärmeversorgung

Die Wärmeversorgung für Heizung und Warmwasser erfolgt sehr klimaschonend über ein Nahwärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien. Hierzu betreibt die Energie-Dienstleistungs-Gesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) ein Biomasse-Heizwerk in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet. Die EDG ist ein rein kommunales Unternehmen und arbeitet hier sehr effizient und zuverlässig für die Gemeinde Waldalgesheim. Durch die Nahwärmeversorgung benötigen Sie keinen eigenen Heizkessel sondern lediglich eine Wärmeübergabestation. Somit sparen Sie investive Kosten sowie Betriebskosten und haben eine dauerhaft wirtschaftliche Wärmeversorgung.